| 04.bis 05.07.2010 |
zum Sommerfest der Traditionsgemeinschaft Bw Halle P e.V. waren wir mit unserem "Lenz"-Personenwagen Baujahr 1897 vertreten. Er war mit der Tenderlok 89 1004 gekuppelt. Im Wagen zeigten wir auf einer Leinwand eine Powerpoint-Präsentation zu unserer Vereinsarbeit. Am 3. Juli wurde der Wagen von der E 18 047 von Halle-Ammendorf zum DB-Museum Halle überführt. alle Bilder
08.06.2010 |
|
Vier Vereinsmitglieder bestanden mit Erfolg
die mündliche Abschlußprüfung der Ausbildung
zum Eisenbahnfahrzeugführer Führerscheinklasse 2. | Weitere Ausbildungsergebnisse des Lehrgangs, der im März 2009 begann, sind die Zertifikate Wagenprüfer, Bremsprobeberechtigter und Rangierbegleiter. alle Bilder
21.04.2010 |
|
Ankunft unseres im Juli 2009 von „ Mecklenburgischer Eisenbahn-Verein e.V.“ | mit Sitz in Rostock erworbenen Personenwagens der Gattung Ci in Halle-Ammendorf. Es handelt sich um den ehemaligen HHE – Wagen Nr. 4, der 1897 von der "AG für die Fabrikation von Eisenbahnmaterial", einem Teil der späteren WUMAG (Waggon und Maschinenbau AG) in Görlitz gebaut worden ist. Das Fahrzeug spiegelt sehr schön typisches Kleinbahnflair wider. Wie gut er erhalten ist zeigt sich auch daran, dass er trotz seines hohen Alters am 21. April 2010 von der Pressnitztalbahn GmbH auf eigener Achse von Rostock nach Ammendorf überführt werden konnte.
Unser großer Dank gilt den Kollegen der Pressnitztalbahn.
03.02.2010 |
|
Die am 27. Oktober 2009 begonnene Zusammenarbeit mit Studenten des | Studiengangs Mediendesign der Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle(Saale) kann nun ein erstes Ergebnis vorstellen. Im Rahmen einer Semesterarbeit entstand ein funktionstüchtiger Prototyp des geplanten elektronischen HHE - Kulturführers. Mit großem Engagement arbeiteten fünf Studenten unter der Leitung von Herrn Prof. Kuehnle und Herrn Schikora an diesem Projekt, unser Verein stellte erste Daten zu Angeboten der Projektregion im Rahmen der Kulturraumvernetzung zur Verfügung.
Januar 2010 |
|
Im Januar 2010 verkaufte DB Service Immobilien GmbH, NL Leipzig, in Kenntnis sowohl | unseres Vereinsprojektes als auch der seitens des Verkehrsministeriums Sachsen-Anhalt 2008 erteilten Betriebsgenehmigung an die Deutsche Regionaleisenbahn GmbH (DRE) für die Strecke Halle-Nietleben - Hettstedt, die oben genannte Eisenbahninfrastruktur an die EIG Eisenbahninfrastrukturgesellschaft mbH in Görlitz. Diese ließ zunächst verlauten, den Abschnitt Halle-Nietleben - Halle-Dölau selbst betreiben zu wollen, man habe bereits einen Güterverkehranschließer in Halle-Dölau. Nach uns schriftlich vorliegender Zeugenaussage hat die EIG ihre Tochterunternehmen Gleisbau Roth und Partner GmbH & Co KG mit Sitz in Görlitz sowie ROP Handels GmbH mit dem Abriss der Streckenabschnitte Benkendorf - Fienstedt und Heiligenthal - Gerbstedt - Hettstedt beauftragt. Ab dem 8. März sollte mit dem Abriss der Gleisanlagen begonnen werden, ursprünglich war der Abriss bereits ab dem 4. Februar 2010 geplant. Am 24. Februar 2010 wurde erstmals ein Zweiwegebagger der Firma Gleisbau Roth und Partner auf dem Streckenabschnitt Benkendorf - Fienstedt beobachtet. Die Landeseisenbahnaufsicht stellte nach Unterrichtung durch das Verkehrsministerium Sachsen-Anhalt am 25. Februar 2010 im Bereich Benkendorf den Zweiwegebagger mit Personal der Firma Roth bei Fäll- und Rodungsarbeiten im Regellichtraumprofil fest. Zuvor waren bereits Absperranlagen über dem Gleis im Bereich von vier Brücken herausgerissen und dabei die Fundamente dieser Absperranlagen in den jeweiligen Brückenköpfen beschädigt worden. Daraufhin wurde die Unternehmensleitung - Personal identisch mit derjenigen der EIG - von der Landeseisenbahnaufsicht telefonisch aufgefordert, jeglichen Gleisrückbau zu unterlassen. Trotzdem wurden nach Beobachtung zwischen Heiligenthal und Hettstedt Fäll- und Rodungsarbeiten durchgeführt. Daraufhin beantragte am 5. März 2010 die Deutsche Regionaleisenbahn GmbH als Inhaber der Betriebsgenehmigung der Strecke Halle-Nietleben - Hettstedt eine einstweilige Verfügung gegen die EIG, die das Landgericht Görlitz noch am selben Tage erlassen hat (siehe Anlage).
Damit ist es der EIG und ihren Erfüllungsgehilfen gerichtlich verboten, an der Eisenbahninfrastruktur Halle-Nietleben - Hettstedt Abriss-, Rückbau-, Abbrucharbeiten durchzuführen. |